Akustikplatten nicht brennbar
Akustikplatten nicht brennbar, geeignet für Decke und Wand...
Akustikplatten nicht brennbar sind hochwertig und überaus flexibel einsetzbar. Trägermaterialien sind Vermiculit (Trägerplatte A1 nach DIN 4102, nicht brennbar), Blähglasgranulat und Stahlblech (beide A2-s1, d0 nach DIN EN 13501-1, nicht brennbar). Die Akustikplatten nicht brennbar, bestehend aus Blähglasgranulat, sind auch für Schwimmhallen und Feuchträume tauglich. Die Sichtseite der nicht brennbaren Akustikplatten wird veredelt, je nach Trägermaterial. Bei den Akustikplatten aus Blähglasgranulat und Stahlblech ist die Sichtseite mit einem Akustikvlies versehen. Diese Akustikplatten nicht brennbar werden werkseitig mit feinem Strukturlack beschichtet, der eine hohe Lichtreflexion besitzt und für gute lichtfließende Eigenschaften sorgt. Wenn eine Trägerplatte aus Vermiculit verarbeitet wird, kann die Sichtseite der nicht brennbaren Akustikplatten mit einem Melaminharz-Dekor oder mit HPL ausgestattet werden (Holznachbildung oder Uni-Farbton). Auch edles Furnier oder eine Farblackierung nach RAL- / NCS-Farbkarte stehen zur Wahl.
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Sie können sich auch über andere Produktgruppen informieren:
Akustikplatten aus Holzwerkstoffen
Trägerplatte Baustoffklasse E (DIN EN 13501-1) oder Trägerplatte Baustoffklasse
B1 oder B2 (DIN 4102) oder "B1 im Verbund" (DIN 4102 oder DIN EN 13501-1)
Akustikelemente als Teilflächen
z. B. Akustik-Raumteiler und -Schrankfronten, Trägerplatte Baustoffklasse
A2-s1, d0 nach DIN EN 13501-1 und B1 oder B2 (DIN 4102)